Berufsabschluss für Erwachsene

Abschlussprüfung für Erwachsene

Wer sich ausserhalb eines geregelten Bildungsganges Qualifikationen angeeignet hat, kann das herkömmliche Qualifikationsverfahren durchlaufen. Zulassungsbedingung ist eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung.

Einzelne Berufe legen die Art der beruflichen Erfahrung detaillierter in den Bildungsverordnungen fest. Das SDBB sammelt die Angaben zu allen Berufen im Rahmen der Berufsliste für die Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter der ganzen Schweiz.

Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren

Wer das Qualifikationsverfahren ohne berufliche Grundbildung absolvieren möchte, muss sich die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse des angestrebten Berufs aneignen. Es steht den Interessierten offen, auf welchem Weg sie sich vorbereiten:

  • Besuch der Berufsfachschule gemeinsam mit den Lernenden: Der Unterricht findet tagsüber unter der Woche statt.
  • Nachholbildung: Für einzelne Berufe, in denen viele Erwachsene den Berufsabschluss nachholen wollen, gibt es spezielle Bildungsangebote, die mehrheitlich abends oder an Samstagen stattfinden. Dies ermöglicht es, sich berufsbegleitend auf die Prüfungen vorzubereiten. Diese Nachholbildung ist berufsspezifisch in der Verordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs geregelt.
  • Selbststudium: Die Erwachsenen können sich auch ohne Schulbesuch anhand der Lehrmittel, die an den Berufsfachschulen verwendet werden, selbstständig auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten. Diese Variante verlangt eine grosse Selbstdisziplin.

Allgemeinbildung

Wenn die Allgemeinbildung bereits in einer früheren beruflichen Grundbildung erworben worden ist, kann der Kanton die Kandidierenden vom Qualifikationsverfahren für die Allgemeinbildung dispensieren.

Zulassung

Die kantonalen Ämter für Berufsbildung sind für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 BBV zuständig. Die interessierten Personen müssen einen Antrag an den Kanton stellen. Das Berufsbildungsamt prüft aufgrund der eingereichten Gesuchsunterlagen, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung und allfällige Dispensationen.

Merkblätter für Interessierte

Qualifikationsverfahren für Erwachsene ohne berufliche Grundbildung (Merkblatt 06) (49 KB)

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